Planungs- & Baukoordination
Am 1. Juli 1999 ist ein neues Baukoordinationsgesetz in Kraft getreten.
Für den Bauherrn heißt dies Folgendes:
Sollten auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber beschäftigt werden, so ist der Bauherr verpflichtet, einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu engagieren.
Gerne übernehmen wir für Sie diese Fachleistungen!