Planungs- und Baukoordination



Planungs- & Baukoordination

Am 1. Juli 1999 ist ein neues Baukoordinationsgesetz in Kraft getreten.

 

Für den Bauherrn heißt dies Folgendes:

Sollten auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber beschäftigt werden, so ist der Bauherr verpflichtet, einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu engagieren.

 

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